Wichtiges für Eltern

Wichtige Adressen/Hilfsangebote an der Schule:

Schulpsychologin: Voigtländer, Verena

Do 10.35 – 11.20

Sprechzeit: Do 10.35 – 11.20

Kontakt: Tel.: 09094/323

Verena.Voigtlaender@schule.bayern.de

 

 

Beratungslehrkraft: Brandt, Ramona

Sprechzeit: Fr 9.50 – 10.35 Uhr ( und nach Vereinbarung)

Kontakt: Tel.: 0157/31641424 oder über die Schule Monheim 09091 1815

 

Jugendsozialarbeiterin: Frau Iris Mast:   (siehe eigene Seite (Informationen/JaS))

Kontakt : 09091 9070964

Depressionen/Angststörungen: Übersicht über innerschulische und außerschulische Hilfsangebote

Kinder / Jugendliche und Eltern können sich in Notlagen an der Schule vertrauensvoll wenden an:

jede Lehrerin/ jeden Lehrer des Vertrauens
die Verbindungslehrkräfte Herr Stiegler (Mittelschule)

09091  1815

die Beratungslehrkraft Frau Brandt

0157/31641424 oder über die Schule Monheim 09091 1815

 

die Schulpsychologin / den Schulpsychologen Frau Vogtländer

09094/323                 Verena.Voigtlaender@schule.bayern.de

 

die Jugendsozialarbeiterin Frau Mast

09091/9070964

jas-gms-monheim@kjf-kjh.de

Internetseiten und Telefonnummern, v.a. für Jugendliche:

„Nummer gegen Kummer“ anonym und kostenfrei

auch Onlineberatung

116111

www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html

„FIDEO“

(Fighting depression online)

u.a. Forum zum Austausch, Selbsttest, Wissen über Depressionen www.fideo.de
FRD

(Freunde fürs Leben e.V.)

u.a. Hilfsangebote-Finder

(vor Ort, am Telefon, Online)

www.frnd.de
Stiftung Deutsche Depressionshilfe u.a. Online-Foren, Suche nach Hilfsangeboten i.d. jeweiligen Region www.deutsche-depressionshilfe.de

Infotelefon 0800 – 3344533

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: bke-Onlineberatung www.bke-jugendberatung.de
NAKOS

(Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen)

Hilfe bei der Suche nach Selbsthilfegruppen www.nakos.de
U25 Freiburg Jugendliche helfen Jugendlichen: anonyme Mailberatung bei Krisen und Suizidgedanken www.u25-freiburg.de

www.u25.de

Telefonseelsorge 24 Stunden an 365 Tagen

auch Mail- und Chatberatung

0800 -1110111 oder

0800 -1110222

www.telefonseelsorge.de

 

 

Weitere Hilfsadressen, besonders für Eltern:

Elterntelefon der Nummer gegen Kummer 08000 – 110550
Staatliche Schulberatungsstelle Schwaben 0821 – 509160
Erziehungsberatungsstelle:

– Caritas

– Diakonie

– Katholische Jugendfürsorge (KJF)

 
Bezirkskrankenhaus (BKH)

Augsburg

Kaufbeuren

Günzburg

0821 -48030

08341 -720

08221 -9600

Josefinum (Kinder- und Jugendpsychiatrie)

Augsburg

Kempten

Nördlingen

 

0821- 24120

0831 -523390

09081 -2901390

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Bitte für den Schulort ergänzen
Krisendienst Psychiatrie 0180 – 6553000
Ärztlicher Bereitschaftsdienst bundesweit: 116117
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: bke-Onlineberatung www.bke-elternberatung.de
Niedergelassene Kinderärzte und

Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie

(s. kassenärztliche Vereinigung)

Gelbe Seiten

www.kvb.de

Psychologische Psychotherapeuten Therapeutensuche online unter www.bptk.de (Bundespsychotherapeutenkammer) oder telefonisch über die Koordinationsstelle Psychotherapie unter 0921/787765-40410)

 

Meldepflichtige übertragbare Krankheiten

Ansteckende Borkenflechte*, Cholera*, Diphterie*, Enteritis infectiösa*, Keuchhusten, Krätze, Masern*, Meningitis/Encephalitis*, Meningokokken-Infektion*, Mumps*, Paratyphus*, Pest*, Poliomyelitis*, Scharlach, Schigellenruhr*, ansteckungsfähiger Tuberkulose*, Typhus abdominalis*, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber*, Virushepatitis* oder Windpocken

Auch wenn in der Wohngemeinschaft eine der mit * bezeichneten Infektionskrankheiten ausgebrochen ist bzw. besteht ein solcher Verdacht, ist unverzüglich die Schulleitung zu verständigen.

Ferner übertragbar und meldepflichtig: Läusebefall

Schulbesuchsverbot

§ 33 (1) IfSG Wer an einer der vorstehend genannten Krankheiten leidet, deren verdächtig oder verlaust ist, darf die Schule nicht betreten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.

Unterrichtsbefreiung

Eine Beurlaubung ist über die Ferientage hinaus im Schulgesetz nicht vorgesehen. Aus triftigen Gründen können Sie Ihr Kind aber vom Unterricht befreien oder beurlauben lassen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung vorliegen.

Bei einzelnen Stunden entscheidet die Klassenlehrkraft, bei einem oder mehreren Tagen die Schulleitung.

Fundsachen

Gefundene Gegenstände werden im Aufgangsbereich vor der Treppe ausgelegt. Wertgegenstände werden im Büro aufgehoben.

Bitte beschriften Sie nach Möglichkeit die Gegenstände Ihres Kindes, um eine rasche Zuordnung von Fundsachen zu ermöglichen.

Schulweg

Wo es von der Entfernung her möglich ist, wünschen wir uns, u.a aus Gründen des Umweltschutzes und der Gesundheitsförderung, dass Ihr Kind zu Fuß zur Schule kommt. Aus Sicherheitsgründen sollten sich die Kinder zu kleinen Gruppen zusammenfinden. Mit dem Fahrrad dürfen Schüler nur in Begleitung eines Erwachsenen oder nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse alleine zur Schule fahren.

Wenn Sie ihr Kind mit dem Auto holen, bitte parken Sie an den dafür vorgesehenen Parkplätzen, links auf den Hallenbadparkplätzen oder unterhalb bei den Parkplätzen der Stadthalle.